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DFB-Sportgericht: 12.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Archivmeldung vom 12.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Das teilte der Deutsche Fußballbund am Donnerstag mit.

Vor Beginn des Bundesliga-Meisterschaftsspiels zwischen Borussia Dortmund und Hertha BSC am 10. September 2011 in Dortmund wurde im Berliner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Zudem wurde in der 65. Minute des DFB-Pokalspiels der Berliner bei Rot-Weiß Essen am 26. Oktober 2011 in Essen im Zuschauerblock des Gästeteams ein Feuerwerkskörper mit Rauchentwicklung gezündet. Darüber hinaus wurden in der 14. Minute des Bundesliga-Auswärtsspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 3. Dezember 2011 in Kaiserslautern nach dem 1:0-Führungstreffer der Berliner im Gästeblock circa zwölf Bengalische Feuer und ein Bodenfeuer abgebrannt. Der Anstoß verzögerte sich aufgrund der Rauchentwicklung um eineinhalb Minuten. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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