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DFB-Sportgericht verhängt Pokal-Ausschluss gegen Dynamo Dresden

Archivmeldung vom 25.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Nach den Ausschreitungen beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Borussia Dortmund und Dynamo Dresden hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen Dynamo Dresden einen Ausschluss vom DFB-Pokal für die neue Saison 2012/2013 verhängt. Das teilte der DFB in Frankfurt am Main mit.

Zudem belegte das DFB-Sportgericht Borussia Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro, da Dresdner Anhänger eine große Zahl an pyrotechnischen Mitteln ins Stadion mitführen konnten. "Die Zuschauerausschreitungen hatten eine außergewöhnliche Dimension, die eine außergewöhnliche Sanktion erforderlich machten", begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, die Urteile.

Während des DFB-Pokal-Spiels zwischen beiden Vereinen war es vermehrt zu massiven Störungen aus dem Bereich der Gästeanhänger gekommen, die unter anderem dazu führten, dass das Spiel mehrfach unterbrochen werden musste und kurz vor dem Abbruch stand.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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