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Gesetzentwurf: Bis zu drei Jahre Haft für gedopte Spitzensportler

Archivmeldung vom 10.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Joachim Berga / pixelio.de
Bild: Joachim Berga / pixelio.de

Gedopten Spitzensportlern drohen künftig bis zu drei Jahre Gefängnis. Das steht nach "Bild"-Informationen im Entwurf für das Anti-Doping-Gesetz, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch vorstellen wollen. Demnach soll auch der Besitz von Doping-Substanzen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das Gesetz räumt zudem der Sportgerichtsbarkeit Vorrang vor staatlichen Gerichten ein.

Hintergrund ist, dass Sportgerichte nach dem Standard der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beim Nachweis von Doping drakonische Strafen verhängen können, während öffentliche Gerichte langwierige Beweisverfahren führen müssen.

Der Sportpolitiker Stephan Mayer (CSU) sagte "Bild": "Ich hoffe, dass durch den Vorrang der Sportgerichte nur sehr wenige Fälle nach dem neuen Anti-Doping-Gesetz abgeurteilt werden müssen."

Doping im Freizeitsport ist nach dem Gesetzesentwurf zwar verboten, soll aber nicht bestraft werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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