DOSB-Präsident Alfons Hörmann kritisiert CAS-Urteilen
Archivmeldung vom 01.02.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie jetzige Entscheidung des CAS ist leider einmal mehr ein Schlag ins Gesicht des sauberen Sports. Sie zeigt erneut, wie schwierig es ist, harte und verdiente Sanktionen im Anti-Doping-Kampf vor Gericht durchzusetzen. Das IOC-Bestreben im Sinne der Chancengleichheit alle am Betrug in Sotschi beteiligten Athleten und Offizielle lebenslang auszuschließen, wurde jetzt leider teilweise juristisch ausgebremst. Das ist ein höchst unbefriedigendes Urteil, weil damit das nachweislich vorhandene und völlig inakzeptable staatliche Dopingsystem in Russland nicht in der gebotenen Härte bestraft werden kann.
Die Tatsache, dass nicht einmal die individuellen Sperren zahlreicher Sportler juristisch haltbar scheinen, legt bedauerlicherweise auch den Schluss nahe, dass der vielfach geforderte Komplett-Ausschluss der russischen Mannschaft keinesfalls juristisch durchsetzbar gewesen wäre.
Wir halten es für richtig, dass das IOC im Sinne eines harten Anti-Doping-Kampfes trotz der Entscheidung des CAS auf sein Hausrecht verweist und hoffen sehr, dass es sich als juristisch durchsetzbar erweist, die bisher gesperrten Athleten nicht nach PyeongChang einzuladen. Es wäre fatal, wenn diejenigen, die in Sotschi nachweislich manipuliert haben, nun die fair agierenden Sportler auch in PyoengChang erneut um die Früchte ihrer jahrzehntelangen Arbeit bringen.
Damit beginnt nun wohl die befürchtete, lang anhaltende juristische Auseinandersetzung mit jahrelangen Unklarheiten auch für die Athleten, die rückwirkend für Sotschi noch in die Medaillenränge aufsteigen müssten. Das ist eine wirklich schlechte Nachricht für den Weltsport und zeigt, dass solche Dinge wie in Russland eben von vornherein durch mehr Professionalität bei der WADA unterbunden werden müssen.
Quelle: DOSB