DLV legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft Magdeburg ein
Archivmeldung vom 30.08.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Leichtathletikverband (DLV) hat mit Schreiben vom 28. August bei der Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Dr. Angela Kolb Dienstaufsichtbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Magdeburg eingelegt und beantragt, das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Thomas Springstein dienstaufsichtlich zu würdigen.
Der DLV rügt unter anderem, dass er mit Schreiben vom 23. März und 29. Mai
Akteneinsicht beantragt hat, bislang aber weder Akteneinsicht erhalten hat noch
das Akteneinsichtsgesuch verbeschieden wurde. Außerdem bittet der DLV die
Justizministerin um Überprüfung, ob die Staatsanwaltschaft allen Anhaltspunkten
für strafbare Handlungen nachgegangen und den Sachverhalt in gebotenem Umfang
aufgeklärt hat. "Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist zunächst, endlich eine
Entscheidung über unser Akteneinsichtsgesuch herbeizuführen", sagte
DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop. "Aber wir wollen auch eine grundsätzliche
Klärung der Frage, inwieweit Staatsanwaltschaften in Doping-Fällen zur
Sachverhaltsaufklärung verpflichtet sind und wie die Zusammenarbeit mit dem
Sport erfolgen soll. Insofern stellt das Ergebnis der dienstaufsichtlichen
Würdigung einen Präzedenzfall dar."
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Leichtathletikverband (DLV)