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DFB-Sportgericht bestätigt Sperre für Frankfurts Abraham

Archivmeldung vom 19.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
David Abraham (2011)
David Abraham (2011)

Von Amarhgil - Selbst fotografiert, Attribution, Link

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des Fußball-Bundesligisten Eintracht Frankfurt gegen die Sperre des Innenverteidigers David Abraham abgewiesen. Das entschied das DFB-Sportgericht am Dienstag in Frankfurt am Main.

Es handele sich hier "um einen klaren Fall einer vorsätzlichen Tätlichkeit. Mit der Sperre von sieben Wochen bewegen wir uns im unteren Bereich des Strafrahmens, zumal der Fall die Besonderheit aufweist, dass die Tätlichkeit gegen den gegnerischen Trainer gerichtet war", sagte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, zur Begründung. Eine teilweise Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei schon deswegen nicht in Frage gekommen, "weil der Spieler Abraham einschlägig vorbelastet ist", so Lorenz weiter.

Gegen das Urteil könne binnen einer Woche Berufung eingelegt werden, teilte das DFB-Sportgericht mit. Zuvor hatte das DFB-Sportgericht am vergangenen Mittwoch Abraham für sieben Wochen gesperrt. Zudem hatte es den Innenverteidiger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Abraham war in der Nachspielzeit der Bundesliga-Partie zwischen dem SC Freiburg und Eintracht Frankfurt am 10. November von Schiedsrichter Felix Brych des Feldes verwiesen worden, nachdem er den Cheftrainer des SC Freiburg, Christian Streich, in dessen Coaching-Zone aus vollem Lauf zu Boden gerempelt hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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