Eintracht Frankfurt: DFB-Bundesgericht modifiziert Urteil des Sportgerichts
Archivmeldung vom 06.08.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitz von Goetz Eilers hat am Abend auf die Berufung der Eintracht Frankfurt Fußball AG hin das Urteil des DFB-Sportgerichts abgeändert.
Nach dem Urteilsspruch des Bundesgerichts sind u. a. nunmehr beim ersten Heimspiel gegen Bayer Leverkusen am 25. August 26.500 Heimfans (statt bisher 15.000) und bis zu 5.000 Gästeanhänger zugelassen. Der Heim-Stehplatzbereich bleibt für das Spiel hingegen weiter gesperrt. Die Geldstrafe wurde von € 50.000 auf € 100.000 erhöht.
Mögliche, sich durch die Sperrung des Stehplatzbereichs ergebende organisatorische Maßnahmen werden zeitnah mitgeteilt.
Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG