Simon Falette für zwei Spiele gesperrt
Archivmeldung vom 02.10.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Sportgericht des DFB hat Eintracht-Verteidiger Simon Falette im schriftlichen Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz wegen eines „unsportlichen Verhaltens“ gemäß § 8 Nr. 1 a) 1. Halbsatz der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von zwei Bundesligaspielen belegt.
Falette war nach einer „Notbremse“ an Stuttgarts Simon Terodde von Schiedsrichter Dr. Felix Brych des Feldes verwiesen worden. Der anschließende Freistoß der Stuttgarter führte nicht zum Torerfolg, so dass die in derartigen Fällen vorgesehene Regelstrafe von zwei Spielen zu verhängen war.
Einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses wurde im Vorfeld zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quelle: Eintracht Frankfurt Fussball AG