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Simon Falette für zwei Spiele gesperrt

Archivmeldung vom 02.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eintracht Frankfurt e.V.
Eintracht Frankfurt e.V.

Das Sportgericht des DFB hat Eintracht-Verteidiger Simon Falette im schriftlichen Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz wegen eines „unsportlichen Verhaltens“ gemäß § 8 Nr. 1 a) 1. Halbsatz der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von zwei Bundesligaspielen belegt.

Falette war nach einer „Notbremse“ an Stuttgarts Simon Terodde von Schiedsrichter Dr. Felix Brych des Feldes verwiesen worden. Der anschließende Freistoß der Stuttgarter führte nicht zum Torerfolg, so dass die in derartigen Fällen vorgesehene Regelstrafe von zwei Spielen zu verhängen war.

Einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses wurde im Vorfeld zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: Eintracht Frankfurt Fussball AG

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