Sperre gegen Isabell Werth aufgehoben
Archivmeldung vom 18.03.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Große Schiedsgericht der FN - die "zweite Instanz" nach der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) - hat gestern beschlossen, das Verfahren gegen die Dressurreiterin Isabell Werth einzustellen. Damit hob die höchste verbandseigene Instanz das erstinstanzliche Urteil, welches sie mit einer sechsmonatigen Sperre belegt hatte und das national und international für viel Aufsehen und Kritik an der FN und deren Führung gesorgt hat, auf.
Das Große Schiedsgericht der FN sah es nach Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens als erwiesen an, dass das gefundene Magenschutzmittel Cimetedin, das in ihrem Pferd El Santo in einer Medikationskontrolle gefunden wurde, keinerlei pharmakologische Wirkung hatte. Das Magenmittel Cimetedin, das im internationalen Dressursport nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen steht, war nach Ansicht Isabell Werths durch einen Defekt im Tränkensystem ihres Stalls in den Körper El Santos gelangt, dies allerdings in einer minimalsten Konzentration.
"Wir sind froh, dass die Auseinandersetzung mit der FN endlich beendet ist und meine Sperre aufgehoben wurde, die von der 1. Kammer der Disziplinarkommission mit nicht nachvollziehbaren Argumenten begründet wurde. Nun kann ich mich endlich auf das konzentrieren, was mir wirklich wichtig ist: Meine Pferde und meinen Dressursport und die Erfolge der deutschen Mannschaft in den anstehenden Wettbewerben", so Isabell Werth nach dem Einstellungsbeschluss, gegen den es kein Rechtsmittel gibt. "Ich hoffe, dass nicht zuletzt dieser heutige Tag bei der Führung der Reiterlichen Vereinigung dazu führt, das nationale Medikationsreglement endlich dem internationalen anzupassen."
Am 5.12.2013 wurde die erfolgreichste Dressurreiterin der Welt, Isabell Werth, von der 1. Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zu einer folgenreichen sechsmonatigen Sperre und einer Geldstrafe verurteilt. Bei einer Kontrolle im Juni 2012 auf der PLS Langenfeld wurde im Urin ihres Pferdes El Santo das nur national als verbotenes Mittel eingestufte Cimetidin nachgewiesen. Die Disziplinarkommission der FN kam in ihrem Beschluss zu der Auffassung, dass Isabell Werth die Substanz zwar nicht dem Pferd verabreicht habe und diese Substanz indirekt in den Körper des Pferdes gelangt sein müsse. Während die Vertreter von Isabell Werth und selbst auch der Gutachter der FN einen Defekt in der Tränkenanlage des Stalles als Quelle der Kontamination in Betracht zogen, versteifte sich die Kommission auf die Theorie, dass es wahrscheinlicher sei, dass Speichel des benachbarten und mit Cimetidin behandelten Pferdes über die Gitterstäbe an El Santo weitergegeben wurden. Trotz der aus Sicht Werths klaren Faktenlage und zweier Gutachten verhängte die Kammer - die laut Beschluss "kein signifikantes Verschulden" von Frau Werth erkannte - eine Strafe gegen die Dressurreiterin, welche die Hälfte der für ein solches Vergehen vorgesehene Höchststrafe von einem Jahr Sperre umfasste. Isabell Werth hatte gegen den Beschluss der Disziplinarkommission Beschwerde eingelegt und sich nun durchgesetzt.
Quelle: NAIMA Strategic Legal Services GmbH (ots)