DFB-Sportgericht wertet abgebrochenes Spiel mit 2:0 für Schalke
Archivmeldung vom 05.04.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) hat das am vergangenen Freitag abgebrochene Bundesligaspiel zwischen dem FC St. Pauli und dem FC Schalke 04 mit 2:0 für die Mannschaft aus Gelsenkirchen gewertet. Das teilte der DFB am Dienstagnachmittag in Frankfurt am Main mit.
Gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sei das Spiel für den FC St. Pauli mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich sei und den Spielabbruch demnach zu verantworten habe, so der DFB. Die Bundesligabegegnung war in der 89. Minute beim Stand von 2:0 für Schalke vom Schiedsrichter abgebrochen worden, nachdem ein Linienrichter von einem mit Bier gefüllten Plastikbecher im Nacken getroffen worden war. Der Becher war aus dem Hamburger Zuschauerbereich der Haupttribüne geworfen worden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur