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Sportgerichtshof CAS bestätigt Ausschluss russischer Fußballteams von europäischen Wettbewerben

Archivmeldung vom 16.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das Logo der Russischen Fußball-Union (RFU)
Das Logo der Russischen Fußball-Union (RFU)

Bild: Sputnik / ALEXANDER WILF

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den russischen Einspruch gegen den Ausschluss der russischen Fußballclubs von Wettbewerben in Europa abgelehnt. Eine Entscheidung zum Ausschluss der russischen Nationalmannschaft aus der WM-Qualifikation liegt noch nicht vor. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die russischen Mannschaften und Clubs bleiben nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs von europäischen Fußball-Wettbewerben vorerst ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat am 15. März den entsprechenden Einspruch der Russischen Fußball-Union (RFU) gegen die Entscheidung der Europäischen Fußball-Union (UEFA) abgelehnt.

Der CAS will laut Mitteilung vom Dienstag Ende der Woche entscheiden, ob die russischen Teams auch weiterhin nicht an den Wettbewerben des Fußball-Weltverbands FIFA teilnehmen dürfen. Dies betrifft auch die Aussichten Russlands auf eine Qualifikation für die WM in Katar in diesem Jahr, zu denen der CAS nun zunächst noch keine Entscheidung getroffen hat.

Am 28. Februar hatten FIFA und UEFA beschlossen, Russland wegen der Invasion in die Ukraine von allen Wettbewerben auszuschließen. Der russische Verband bezeichnete die Sanktionen als "ausdrücklich diskriminierend" und ging am 7. März gegen diese Entscheidung in die Berufung. Somit wollte er die Wiedereingliederung aller Herren- und Frauenteams in die Turniere – unter anderem die Qualifikation zur Weltmeisterschaft in Katar – sowie einen Schadenersatz durchsetzen. Am 24. März sollte Russland gegen Polen im Playoff zur WM in Katar spielen.

Der Sportgerichtshof in Lausanne leitete eigenen Angaben zufolge zwei getrennte Schiedsverfahren ein und holte zunächst die Stellungnahmen der beklagten Parteien ein. Der RFU-Antrag auf die Aussetzung der Maßnahmen wurde für die UEFA-Wettbewerbe nun abgelehnt."

Quelle: RT DE

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