Doping-Streit: Innenministerium droht Radsportverband mit Rückforderung von Zuschüssen
Archivmeldung vom 16.08.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlGut einen Monat nach Bekanntwerden der Dopingaffäre um Jan Ullrich hat das Bundesinnenministerium dem Radsportverband mit einer Rückforderung der Zuschüsse gedroht.
"Ich bin mehr als verwundert, dass nach Lage der Ermittlungen in Spanien der Radsportverband keinen Anlass sieht, nach § 6 a des Arzneimittelgesetzes Anzeige gegen das Umfeld zu erstatten", sagte der Parlamentarische Staatssekretär, Christoph Bergner (CDU), der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Schließlich sei es "offenkundig", dass Ullrich nicht im Alleingang aktiv gewesen sei. Er könne "den Radsportverband nur auffordern, die Sache ernst zu nehmen und auf Basis des bestehenden Rechts Anzeige zu erstatten", warnte Bergner. Zu dieser Anzeige verpflichteten die Regeln der Nationalen Anti-Doping-Agentur, der Nada-Code. "Die Förderrichtlinien sehen vor, dass wir Fördergelder zurückfordern können", so Bergner.
Das Bundesinnenministerium überprüfe seine Förderentscheidung für Sportverbände nach dem Verhalten in der Doping-Bekämpfung. Im Jahre 2006 bekam der Radsportverband rund 1,5 Millionen Euro. Zugleich gab der Staatssekretär Einzelheiten zum gepalanten Gesetzespaket gegen Doping bekannt. "Ich erwarte, dass wir bereits im Herbst einen Entwurf vorlegen können", sagte der CDU-Politiker. Ein Kernpunkt ist die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes.
"Das höhere Strafmaß, das
in § 95 eine Haft von bis zu zehn Jahren ermöglicht, ist bisher nur
anwendbar bei Doping gegen Minderjährige. Dies muss ausgeweitet
werden auf bandenmäßigen Vertrieb von Dopingmitteln und bandenmäßige
Anwendung", sagte Bergner. Das Ministerium will außerdem
Ermittlungsmöglichkeiten wie Telefonüberwachung auch auf
bandenmäßigen Vertrieb von Dopingmitteln ausgeweiten. Die Frage, ob
anabole Steroide nach dem Betäubungsmittelgesetz zu erfassen seien,
werde noch geprüft. Zugleich äußerte sich Bergner skeptisch zu der
Frage, den Sportler strafrechtlich stärker ins Visier zu nehmen.
Einer effektiven Doping-Bekämpfung könne es "unter Umständen
schaden", wenn man "den Sportler selbst zum Gegenstand einer
strafrechtlichen Ermittlung" mache. Er verwies unter anderem auf
das Zeugnisverweigerungsrecht von Angeklagten.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post