DFB führt Bewährungsstrafen für Rotsünder ein
Archivmeldung vom 20.07.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Fußball-Bund (DFB) führt im Oktober Bewährungsstrafen für Rotsünder ein. "Mit Beginn der neuen Legislaturperiode werden wir unsere Sanktionen mehr präventiv denn repressiv ausgestalten", sagte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, im Interview mit der "Welt am Sonntag". Dann kann für einen Spieler, der eine Rote Karte sieht, erstmalig ein Teil der anfallenden Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Lorenz sagt hierzu: "Nach meiner Einschätzung wird das bei kurzen Sperren nicht greifen, aber möglicherweise in Fällen wie bei Paolo Guerrero, der wegen eins Fouls mal sieben Spiele gesperrt wurde. Da könnten dann drei davon zur Bewährung ausgesetzt werden. Sie sehen, die Rechtsprechung der Sportgerichtsbarkeit orientiert sich an Bedürfnissen."
Gleiches gilt für andere Strafen wie Platzsperren. "Diese Möglichkeit hatten wir bislang nicht. Und die hätte in dem einen oder anderen Fall unseren Entscheidungsspielraum sinnvoll erweitert", sagte Lorenz. "Wenn ich ein Stadion schließe, kann ich das dann erst mal auf Bewährung machen. Der erzieherische Wert, auch auf die Fans, ist ein viel größerer, als wenn ich das sofort durchziehe."
Zudem gab der 62-Jährige Einblick in seine Rechtsprechung: "Es gibt auch bei uns Standards wie im Bußgeldkatalog für Verkehrssünder. Ein Beispiel: Notbremse, folgender Elfmeter geht rein, ein Spiel Sperre. Folgender Elfmeter geht nicht rein: zwei Spiele Sperre." Dies erklärt Lorenz wie folgt: "Die Notbremse setzt sich aus zwei Elementen zusammen. Da ist zunächst das Foul, das nicht allein zum Platzverweis führen würde. Das zweite Element ist der Eingriff in den Wettbewerb. Wenn einer alleine auf das Tor zuläuft und ich halte ihn fest, greife ich mehr in den Wettbewerb ein, als wenn ich ihn an der Mittellinie abgrätsche. Weil die Wahrscheinlichkeit, dass der ein Tor macht, relativ groß ist. Dieses Element führt zur Roten Karte bei Notbremsen. Wird der Elfmeter verwandelt, ist ja der Wettbewerbsnachteil kompensiert, also gibt es dann nur ein Spiel Sperre."
Eine besondere Beziehung hat Lorenz zum BVB-Trainer Jürgen Klopp: "Jürgen Klopp war Spielerbeisitzer des DFB-Sportgerichts. Er war ein sehr ruhiger, zurückhaltender Beisitzer, und wenn er etwas gesagt hat, hat das immer gestimmt. Aber manchmal war er dann selber Gegenstand einer Verhandlung. Ich erinnere noch einen Fall, als er einen Schiedsrichter beleidigt haben sollte und in seiner Stellungnahme schrieb: `Erstens: Das habe ich nicht gesagt. Zweitens: Das kann ich gar nicht gesagt haben, weil das Wort nicht zu meinem Sprachgebrauch gehört. Und drittens: Wenn ich das Wort doch gesagt haben sollte, entschuldige ich mich und bitte um eine milde Strafe.` Das ist Kloppo", so Lorenz.
Quelle: dts Nachrichtenagentur