4.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Archivmeldung vom 08.09.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Eintracht Frankfurt Fußball AG ist am Nachmittag vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe von € 4.000 verurteilt worden. Das Sportgericht ahndete damit das wiederholte Zünden von Pyrotechnik durch Eintrachtanhänger während des Auswärtsspiels bei Eintracht Braunschweig.
Das Ermittlungsverfahren aufgrund der pyrotechnischen Vorfälle beim Saisonauftakt in Fürth wurde hingegen eingestellt. Eintracht Frankfurt hatte einem entsprechenden Vorschlag des Kontrollausschusses im Vorfeld zugestimmt.
Tzavellas wieder im Trainingsbetrieb
Georgios Tzavellas wurde am 08.09.2011 ausführlich von Mannschaftsarzt Dr. Grevenstein untersucht. Auf Grundlage des aktuellen Befundes wurde in Abstimmung zwischen Eintracht Frankfurt, dem Mannschaftsarzt und dem Spieler entschieden, dass der Spieler ab sofort ein zielgerichtetes, individuelles Trainingsprogramm absolviert, um ihn schnellstmöglich wieder in den regulären Trainingsbetrieb eingliedern zu können.
Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG