DFB-Sportgericht weist Einspruch zurück
Archivmeldung vom 21.07.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitz von Richter Hans E. Lorenz hat am Abend den Einspruch der Eintracht Frankfurt Fußball AG gegen das schriftliche Einzelrichterurteil nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Die Beschränkung auf 15.000 Heim- und 5.000 Gastfans im Rahmen des ersten Heimspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 25.08.2012 sowie die Geldstrafe von € 50.000 bleiben damit aufrecht erhalten.
„Ein derartiges Urteil ist insbesondere nach diesem Verlauf der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme für uns nicht mehr verständlich. Umso größer ist natürlich unsere Enttäuschung.“, so Christoph Schickhardt, der Eintracht Frankfurt in diesem Verfahren vertritt.
„Wir werden uns am Montag in Ruhe über die nächsten Schritte austauschen.“, ergänzte Vorstandsmitglied Axel Hellmann.
Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG