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DFB-Sportgericht weist Einspruch zurück

Archivmeldung vom 21.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eintracht Frankfurt e.V.
Eintracht Frankfurt e.V.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitz von Richter Hans E. Lorenz hat am Abend den Einspruch der Eintracht Frankfurt Fußball AG gegen das schriftliche Einzelrichterurteil nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Die Beschränkung auf 15.000 Heim- und 5.000 Gastfans im Rahmen des ersten Heimspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 25.08.2012 sowie die Geldstrafe von € 50.000 bleiben damit aufrecht erhalten.

„Ein derartiges Urteil ist insbesondere nach diesem Verlauf der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme für uns nicht mehr verständlich. Umso größer ist natürlich unsere Enttäuschung.“, so Christoph Schickhardt, der Eintracht Frankfurt in diesem Verfahren vertritt.

„Wir werden uns am Montag in Ruhe über die nächsten Schritte austauschen.“, ergänzte Vorstandsmitglied Axel Hellmann.

Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG

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