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Nach neuem Urteil: Werder Bremen stellt auf "we win" um

Archivmeldung vom 14.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat am Mittwoch die Untersagung des Stadtamtes zur Bewerbung des Sportwettenanbieters "bwin" durch Werder Bremen bestätigt. "bwin" ist seit dem 01.07.2006 Hauptsponsor des Bundesligisten. Damit wird die Verfügung des Stadtamtes Bremen vom 07.07.2006 wieder in Kraft gesetzt.

Zur Begründung führt das Oberverwaltungsgericht u. a. aus, dass die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Genehmigung es nicht gestattet, bundesweit im Internet Sportwetten anzubieten.
Werders Marketing-Geschäftsführer Manfred Müller zeigte sich über das Urteil enttäuscht: "Im Gegensatz zu Entscheidungen in anderen Bundesländern zu diesem Themenkomplex hat das Oberverwaltungsgericht Bremen leider nicht hinreichend beachtet, dass durch einen zu erwartenden Spruch des Europäischen Gerichtshofes schon ab November eine andere Situation eintreten könnte."

Werder Bremen reagierte auf das Urteil und nahm unter anderem die Werbung für "bwin" von seiner Homepage www.werder.de und stellte den Verkauf von Trikots mit dem "bwin"-Logo ein.

Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen "bwin" und Werder Bremen hat dieses Urteil nicht. "Sowohl Werder Bremen als auch 'bwin' bekennen sich ausdrücklich zu ihrer geschlossenen Sponsoring-Vereinbarung. "Bei Champions-League-Spielen im Ausland werden wir weiterhin mit 'bwin' antreten. Das gilt auch für Bundesliga-Auswärtsspiele, dort wo es möglich ist", so Müller.

Jörg Wacker, Direktor des Werder-Partners "bwin e.K." erklärte: "'bwin' wird gegebenenfalls Staatshaftungsansprüche gegen das Bundesland Bremen geltend machen."

Wie bereits in den Bundesliga-Spielen bei Hannover 96 und Schalke 04 wird das Team von Werder Bremen zum Heimspiel am kommenden Samstag, 16.09.2006, gegen den VfB Stuttgart mit dem Slogan "we win" auflaufen. Diese Trikots werden so schnell wie möglich auch im Fanshop erhältlich sein.

Da das Eilverfahren mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes abgeschlossen ist, reagierte Werder Bremen nun mit der Einreichung der Klage zum Hauptsache-Verfahren beim Verwaltungsgericht Bremen.

Quelle: Pressemitteilung Werder Bremen GmbH & Co KG aA

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