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Beschwerde abgelehnt Schlappe für den Deutschen Fußballbund

Archivmeldung vom 08.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Schlappe für den Deutschen Fußball-Bund. Das Bonner Landgericht hat die Beschwerde des deutschen Fußballbundes (DFB) gegen eine Durchsuchung und die Beschlagnahme von Unterlagen durch das Bundeskartellamt abgelehnt.

Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger (Donnerstagausgabe). Der DFB fühlte sich durch das Vorgehen der Behörde kriminalisiert.Am 26. Februar 2008 hatte das in Bonn sitzende Bundeskartellamt beim DFB wegen des Verdachts "wettbewerbsbeschränkender Absprachen" durchsucht. Anlass war, dass DFB und Deutsche Fußballliga (DFL) laut Presseberichten die Bildung einer Arbeitsgruppe für den Bereich Sponsoring gebildet hatte. Nach Meinung des DFB waren die Maßnahmen durch das Bundeskartellamt nicht verhältnismäßig. Das Kartellverfahren wurde zwar inzwischen eingestellt. Laut Entscheidung der Beschwerdekammer am Landgericht gab es zum Zeitpunkt der Durchsuchungsanordnung "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeit". Daher sei die Durchsuchung recht- und verhältnismäßig gewesen.(bje)

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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