Sportbund in der Kritik: Vergabevorschriften umgangen?
Archivmeldung vom 21.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Landessportbund Sachsen-Anhalt hat beim Abschluss von Lieferverträgen möglicherweise gegen Vergaberecht verstoßen. Es geht um den Bezug von Strom und Erdgas im Wert einer sechsstelligen Summe. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Im Raum steht der Verdacht, dass der Verein eine öffentliche Ausschreibung umgangen hat. Der Vereinsvorstand beteuert hingegen, alles sei rechtmäßig zugegangen.
Der Dachverband, der 3 000 Sportvereine im Land als Mitglieder hat, betreibt unter anderem Internate und Mensen in Halle und Magdeburg sowie die Landessportschule in Osterburg (Altmark). Für neun Strom- und fünf Gasabnahmestellen suchte er im vergangenen Jahr neue Lieferanten, Vertragsbeginn 1. Januar 2018. Nach Unterlagen, die der Zeitung vorliegen, geht es um jährlich eine Million Kilowattstunden Strom und 2,7 Millionen Kilowattstunden Gas. Branchenkenner schätzen die Vergabesummen auf 200 000 Euro (Strom) beziehungsweise 100 000 Euro (Gas).
Mit der Suche beauftragt war eine Leipziger Firma. Diese wiederum forderte einzelne Energieerzeuger auf, Angebote abzugeben. Vergabeexperten halten dieses Verfahren für unzulässig, weil dabei nur ein beschränkter Kreis von Firmen angesprochen wird. Eine öffentliche Ausschreibung hingegen stellt sicher, dass ein Auftraggeber den niedrigstmöglichen Preis erhält und mögliche Korruption unterbunden wird.
Detaillierte Fragen zu seinen Energiegeschäften wollte der Landessportbund der Zeitung nicht beantworten. Vorstandsvorsitzender Lutz Bengsch sagte lediglich, eine bundesweite Ausschreibung sei "ordnungsgemäß erfolgt". Ob diese - wie vorgeschrieben - öffentlich war, lässt er unter Verweis auf einen Rechtsstreit offen. Gemeint ist die Auseinandersetzung mit einem Energiemakler, der die Geschäfte des Landessportbunds als unzulässig kritisiert und für eigene Dienstleistungen 7 000 Euro einfordert. Beim Landgericht Dessau-Roßlau will der Landessportbund feststellen lassen, dass diese Forderung nichtig sind.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)