Heimspielauftakt unter Teilausschluss der Öffentlichkeit vor max. 19.000 Zuschauern
Archivmeldung vom 26.05.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute gegen Eintracht Frankfurt sein Urteil im Zusammenhang mit den wiederholten Zuschauerausschreitungen im Verlauf der Rückrunde gesprochen, das im Wesentlichen folgende Sanktionen vorsieht:
- Für das 1. Heimspiel der Saison 2011/12, das im Zeitraum zwischen dem 22. und 25. Juli stattfinden wird, dürfen maximal 14.000 Karten an Heimfans verkauft werden.
Zuzüglich des obligatorischen Gästekontingents von bis zu 5.000 Eintrittskarten beträgt damit die maximal zulässige Gesamtkapazität im Rahmen des ersten Heimspiels 19.000 Zuschauer.
- Der gesamte Kurven- und Eckfahnenbereich der Heimfans ist für die Partie gesperrt, namentlich die Blöcke 32 B bis 42 E des Unterrangs und die Blöcke 33 I/33 H bis 43 I/43 H des Oberrangs sowie die auf dieser Höhe befindlichen Mittelrangblöcke mit Ausnahme des Rollstuhlfahrerbereichs.
- Der Verkauf von Einzelkarten am Spieltag ist ausgeschlossen.
- Eintracht Frankfurt hat einen Betrag von € 25.000 einem karitativen Zweck zur Verfügung zu stellen.
Mit dieser Strafe ahndet das Sportgericht insbesondere die Ereignisse im Rahmen des letzten Heimspiels gegen den 1. FC Köln, nach dessen Schlusspfiff Eintrachtfans gewaltsam den Innenraum gestürmt hatten, sowie die wiederholten Verfehlungen von Eintrachtanhängern durch Pyrotechnik, Knallkörper und Wurfgeschosse im Verlaufe der letzten 12 Rückrundenspiele. Bereits über die Hinrunde verteilt wurden insgesamt € 11.000 für diverse pyrotechnische Verstöße gezahlt.
Eintracht Frankfurt hat das Urteil entgegengenommen und wird keinen Einspruch einlegen.
Das exakte Procedere der Umsetzung des Urteils wird in der kommenden Woche detailliert ausgearbeitet und spätestens zu Beginn der übernächsten Woche bekannt gegeben.
Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG