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DFB belegt Borussia Mönchengladbach mit Geldstrafe von 8.000 Euro

Archivmeldung vom 18.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Borussia Verein für Leibesübungen 1900 Mönchengladbach e. V.
Borussia Verein für Leibesübungen 1900 Mönchengladbach e. V.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. Das teilte der Verband in Frankfurt am Main mit.

In der 21. Minute des Bundesligaspiels zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach am 25. November in Köln wurde im Mönchengladbacher Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Zudem wurden in der 30. Minute im Gästeblock drei Bengalische Feuer abgebrannt und erneut ein Knallkörper gezündet, eine Minute später wurde Rauchpulver entzündet. Darüber hinaus wurden in der 48. Minute zwei weitere Bengalische Feuer im Mönchengladbacher Block abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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