Sachenbacher-Stehle bestätigt positive Dopingprobe
Archivmeldung vom 21.02.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserDie Skilangläuferin und Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle hat eine positive Dopingprobe bei den Olympischen Winterspielen bestätigt, gleichzeitig aber mutwilliges Doping bestritten. "Ich erlebe gerade den schlimmsten Albtraum, den man sich vorstellen kann, denn ich kann mir überhaupt nicht erklären, wie es zu der positiven Probe gekommen ist", teilte Sachenbacher-Stehle am Freitagabend mit.
Selbst entsprechende Nahrungsergänzungsmittel habe sie im Labor vorher überprüfen und die Unbedenklichkeit von den Herstellern bestätigen lassen, um immer auf der sicheren Seite zu sein, so die Sportlerin. "Ich kann im Moment allen Beteiligten nur ausdrücklich versichern, dass ich zu keinem Zeitpunkt bewusst verbotene Substanzen zu mir genommen habe und alles daran setzen werde, diese Sache lückenlos aufzuklären."
Der Deutsche Olympische Sportbund (DSOB) hatte am Freitagmorgen mitgeteilt, dass man am Donnerstagabend vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) darüber informiert worden sei, "dass die A-Probe bei einem Mitglied der Deutschen Olympiamannschaft ein von der Norm abweichendes Ergebnis erbracht hat". Die B-Probe bestätigte das Ergebnis offenbar.
Justizminister Maas kündigt strengeres Anti-Doping-Gesetz an
Nach Bekanntwerden des ersten Dopingfalls bei den Olympischen Spielen in Sotschi hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ein strenges Anti-Doping-Gesetz angekündigt. Der "Bild-Zeitung" sagte Maas: "Sowohl der Besitz als auch die Anwendung von Doping-Mitteln sollen unter Strafe gestellt werden. Doping-Sündern und Doping-Ärzten drohen dann Haftstrafen von bis zu fünf Jahren." In Zusammenarbeit mit dem Innenministerium werde er noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, sagte der Minister weiter. "Wir sind es der Mehrheit der ehrlichen Sportler schuldig, endlich zu handeln." Mit dem Gesetz werde "schon der Besitz geringer Mengen von Doping-Mitteln wird unter Strafe gestellt". Dies gelte sowohl für die Zeit der Sportwettkämpfe selbst, als auch für die Vorbereitungs- und Trainingszeit. "Es droht gedopten Sportlern also künftig nicht mehr nur die Wettkampfsperre, sondern das Gefängnis."
Quelle: dts Nachrichtenagentur