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Abmahnung an Drosten und Alarm im Pflegeheim

Archivmeldung vom 28.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwälte für Aufklärung Logo
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Bild: Anwälte für Aufklärung

Wenn sich weiterhin nicht an Fakten gehalten wird, werden sie Anwälte für Aufklärung tätig werden. Wir werden Sie ab sofort abmahnen, wenn weiterhin falsche Tatsachen behauptet werden. Dies gilt auch für die Vertreter der Presse. Außerdem schlagen die Anwälte für Aufklärung Alarm wegen der Impfkampange die am Sonntag den 27.12.2020 in Pflegeheimen startete.

Die Anwälte für Aufklärung schreiben: "

Die Abmahnung an Drosten (PDF)

1. Die erste Falschbehauptung: Keine Grundimmunität

Ohne jede Evidenz ist zunächst die Annahme, das Virus sei in Wuhan/China vom Tier auf
den Menschen übergesprungen. Um eine solche Zoonose zu beweisen, müsste anderweitige Prävalenz des Erregers unter Menschen zuverlässig ausgeschlossen werden. Es ist
nicht ersichtlich, dass dies hier geschehen wäre.

2. Die zweite Falschbehauptung: Symptomlose Ansteckungsgefahr

Ohne Evidenz und durch geradezu erschreckend schwache Studien unterlegt ist die Annahme, ein Mensch könne ganz unbemerkt an COVID-19 erkranken und ebenso unbemerkt, weil symptomfrei, das Virus an andere Menschen weitergeben.

3. Die dritte Falschbehauptung: PCR-basierte Diagnostik

Und ohne die Lüge einer symptomfreien Ansteckungsgefahr wäre niemand auf die Idee
gekommen, selbst kerngesunde Menschen mittels PCR auf SARS CoV-2 zu untersuchen.
In Wirklichkeit ist die PCR-basierte Diagnostik mit so vielen Fehlerquellen behaftet, dass
es geradezu verantwortungslos war, sie für symptomlose Menschen einzuführen.

4. Die vierte Falschbehauptung: Drohende Überlastung der Gesundheitssysteme

Modellrechnungen des Inhalts, es seien allein in Deutschland Millionen Intensivpatienten
und Hunderttausende Tote zu befürchten, haben sich zu keinem Zeitpunkt bewahrheitet.

5. Die fünfte Falschbehauptung: Freiheitsbeschränkungen als Heilmittel

In keiner Weise belastbar ist schließlich die Annahme, individuelle oder kollektive Freiheitsbeschränkungen hätten irgendeinen positiven Effekt für die Pandemiebewältigung
gehabt. Vielmehr ist einzig und allein das Gegenteil der Fall.

6. Das Ineinandergreifen der vorsätzlich falschen Lockdown-Behauptungen

Bemerkenswert ist, wie auffällig die Lügen hinter den Corona-Maßnahmen ineinandergreifen und einander bedingen. Darauf einen Blick zu werfen, ist deshalb wichtig, weil wir auf diese Weise in der Gesamtschau erkennen, dass die gesamten Maßnahmen darauf angelegt sind, völlig ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsgeschehen verstetigt zu werden


Datenbasis: Ergebnisse der Studie von Ioannidis

Alarm in Pflegeheim


Quelle: Ärzte für Aufklärung

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