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DFB führt neuen Strafenkatalog gegen Chaoten ein

Archivmeldung vom 01.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bengalisches Feuer beim Bundesligaspiel (Symbolbild)
Bengalisches Feuer beim Bundesligaspiel (Symbolbild)

Foto: DerHans04
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein neuer Strafenkatalog bei Zuschauer-Fehlverhalten gilt ab sofort von der Bundesliga bis zur 3. Liga. Darauf haben sich der für Recht zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch und die DFL-Bosse Reinhard Rauball und Peter Peters geeinigt, wie SPORT BILD berichtet.

D Der Strafenkatalog, an den sich der DFB-Kontrollausschuss bei seinem Strafantrag ans Sportgericht zwingend halten muss, beinhaltet diese Strafen: Für das Abschießen/Werfen von Pyrotechnik sind in der Bundesliga 3 000 Euro pro Gegenstand vom Verein fällig (2.Liga: 1 500 Euro/3. Liga: 750 Euro). Das Abbrennen von Pyrotechnik kostet 1 000 Euro (600/350) je Gegenstand. 3 000 Euro (2 000/1000) kostet jeder „Flitzer“ auf dem Platz, 4 000 Euro (2 000/1000) ein Laserpointer, mit dem Spieler geblendet werden sollen, und 1000 Euro (500/300) jeder aufs Spielfeld geworfene Gegenstand. Die Spitzen-Strafe von 8 000 Euro (4 000/2000) je Banner oder Transparent ab drei Quadratmeter Größe muss ein Klub bei unsportlichen Botschaften zahlen.

Die neuen DFB-Strafen können sich sogar noch erhöhen, wenn es zu Spielunterbrechungen kommt: bis zu einer Minute um 20 Prozent, ab einer Minute um 50 Prozent, und länger als fünf Minuten sogar um 100 Prozent. Im Gegenzug werden die Sanktionen deutlich reduziert, wenn mindestens ein Täter (minus 25 Prozent), die Hälfte der Täter (minus 50 Prozent) oder mehr als die Hälfte bis zu allen Tätern identifiziert werden (minus 75 Prozent). So sollen die Vereine motiviert werden, Chaoten zu identifizieren und zu sanktionieren, indem die DFB-Strafen im Rahmen einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage auf sie umgelegt werden.

Quelle: SPORT BILD

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