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SoVD: Aus der UN-Konvention für behinderte Menschen ergibt sich auch Handlungsbedarf für Deutschland

Archivmeldung vom 11.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der Europäischen Konferenz zur Integration behinderter Menschen, die heute in Berlin beginnt, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen ist ein großer Fortschritt für behinderte Menschen weltweit. Aus der UN-Konvention ergibt sich aber auch Handlungsbedarf für die Behindertenpolitik in Deutschland.

Die UN-Menschenrechtskonvention verpflichtet zu einer umfassenden Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft. Entscheidend ist hierbei der Abbau von Barrieren. Die UN-Konvention geht in einer Vielzahl von Punkten über die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder hinaus.

Die Behindertengleichstellungsgesetze verpflichten Bund und Länder in der Regel zu Barrierefreiheit bei Neu- und Umbauten von Gebäuden. Artikel 9 der UN-Konvention verpflichtet darüber hinaus zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Behörden und Diensten. Dazu zählen Gebäude, Straßen, Schulen, Wohnhäuser, Arbeitsstätten, medizinische Einrichtungen sowie Informations- und Kommunikationsdienste. Die UN-Konvention enthält einen klaren Handlungsauftrag zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit in Deutschland. Das bedeutet zum Beispiel: Jedes Rathaus und jede Schule in Deutschland müssen barrierefrei werden! Behördenbescheide und Informationen müssen für jeden verständlich sein!

Handlungsbedarf besteht auch bei der Barrierefreiheit bei Wahlen. Derzeit ist der barrierefreie Zugang zu Wahllokalen in Deutschland eine "Soll-Regelung". Die UN-Konvention verpflichtet die Staaten dazu, das gesamte Wahlverfahren und die Materialien barrierefrei und leicht verständlich zu gestalten. Sie verpflichtet also auch zum barrierefreien Zugang zu Wahllokalen.

Die UN-Konvention stärkt die Menschenrechte behinderter Frauen. Sie verpflichtet die Staaten dazu, den Belangen behinderter Frauen insbesondere bei behindertenpolitischen Maßnahmen Rechnung zu tragen. Dies muss auch in den Behindertengleichstellungsgesetzen verankert werden.

Die UN-Konvention setzt für Deutschland neue Impulse, seine teilhabeorientierte Politik konsequent fortzusetzen. Der SoVD fordert die Bundesregierung und die Bundesländer auf, die Ratifizierung der UN-Konvention zügig voranzubringen.

Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen ist am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Der Ratifizierungsprozess hat am 30. März 2007 begonnen. Seitdem haben 96 Staaten die Konvention unterzeichnet, darunter auch Deutschland und die EU.

Mit der Unterzeichnung hat Deutschland den Ratifizierungsprozess, d.h. die Anerkennung der Konvention eingeleitet. Deutschland muss nun ein Zustimmungsgesetz erlassen. Hierbei ist auch der Bundesrat zu beteiligen. Die UN-Konvention tritt in Kraft, wenn sie von 20 Staaten ratifiziert wurde.

Quelle: Pressemitteilung SoVD-Bundesverband

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