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Bundespräsidialamt lehnt Stolperstein vor Dienstvilla in Dahlem ab

Archivmeldung vom 12.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Villa Wurmbach, Berlin-Dahlem Bild: Webverbesserer in der Wikipedia auf Deutsch
Villa Wurmbach, Berlin-Dahlem Bild: Webverbesserer in der Wikipedia auf Deutsch

Das Bundespräsidialamt lehnt laut eines Zeitungsberichts einen sogenannten "Stolperstein" vor der Dienstvilla des Bundespräsidenten in Berlin-Dahlem ab. Die Villa gehörte bis 1933 einem jüdischen Kunstperlenfabrikanten, der sie 1933 nach der Machtergreifung Hitlers offenbar unter Druck verkaufte.

Den Fall hat ein Berliner Historiker aufgedeckt, der auch einen Stolperstein des Künstlers Gunter Demnig stiftete und ihn vor der Villa in Dahlem in den Boden einlassen wollte. Das lehnte das Bundespräsidialamt ab, schreibt die "Bild" in ihrer Samstagausgabe. Das Amt berief sich dabei auf ein Gutachten, wonach der Verkauf des Gebäudes "freiwillig" erfolgt sei. Die nichtjüdische Witwe hatte bereits 1951 versucht, wieder in Besitz der Villa zu kommen.

Das Berliner Landgericht lehnte ihre Klage allerdings ab. Ein Notar, der wie viele Nazis nach 1945 in Argentinien lebte, sagte damals aus, der Verkauf sei normal vonstatten gegangen. Dieser Auffassung schließt sich nun ein Gutachten für das Bundespräsidialamt weitgehend an. Der forensische Historiker, der den Fall durch Archivrecherchen und Publikationen schon 2014 aufdeckte und das Bundespräsidialamt auf den jüdischen Vorbesitzer aufmerksam machte, nennt das damalige Urteil gegenüber "Bild" "zynisch".

"Unabhängig von der rechtlichen Komponente gibt es die moralische Komponente. Für mich ist gerade das Staatsoberhaupt eine moralische Instanz." Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, würde eine Gedenktafel begrüßen, die daran erinnere, dass das Haus einmal einem jüdischen Geschäftsmann gehörte. Schuster zu "Bild": "Wenn die damalige juristische Beurteilung des Verkaufs bis heute Bestand hat, muss dies nicht Gegenstand der Gedenktafel sein. Ich sehe aber keinen Grund, die Geschichte des Hauses zu verschweigen. Die Verfolgung der Juden durch die Nationalsozialisten begann damit, Juden systematisch ihre Lebensgrundlage zu entziehen. Das sollte nicht in Vergessenheit geraten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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