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Integrationsbeauftragte fordert Kommunalwahlrecht für Migranten

Archivmeldung vom 14.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Aydan Özoguz Bild: oezoguz.de
Aydan Özoguz Bild: oezoguz.de

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), will Ausländern ermöglichen, auf kommunaler Ebene wählen zu dürfen. "Das kommunale Wahlrecht für alle Migranten, die lange da sind, wäre ein ganz wichtiges Instrument", sagte Özoguz der "Welt am Sonntag".

"Integration heißt eben auch politische Teilhabe", begründete die SPD-Politikerin ihren Vorstoß. Für die Demokratie sei es wichtig, dass jeder in seinem Lebensumfeld ein Mitbestimmungsrecht haben soll, egal, welchen Pass er habe. "Das fehlt mir", so Özoguz. Wer nicht aus der EU komme, dürfe heute nichts mitentscheiden, beklagte die Staatsministerin und nannte als Beispiel die in Berlin geplante Abstimmung über die Bebauung des ehemaligen Flughafens Tempelhof: "Hier wohnen etliche direkt betroffene Zuwanderer aus Drittstaaten. Obwohl sie unmittelbare Anwohner sind, dürfen sie da nicht mit abstimmen. Das halte ich für falsch."

Die Integrationsbeauftragte warf zugleich dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan vor, die Türkei von Europa zu entfernen. Im jetzigen Zustand passe die Türkei nicht zur EU, sagte Özoguz. Erdogan habe das Land wieder ein Stück von Europa entfernt. Sie nannte die jüngsten Entwicklungen in dem Land "sehr bedauerlich, zumal gerade Erdogan die Türkei in seinen ersten Amtsjahren vorangebracht hat". Aber seine jüngste Art, mit Druck umzugehen, helfe der Türkei leider überhaupt nicht. Auch könne man schwer einschätzen, in welche Richtung Erdogan gehe.

Bosbach widerspricht Özoguz: Kein Kommunalwahlrecht für alle Ausländer

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hat sich gegen ein kommunales Wahlrecht für Ausländer auch aus Nicht-EU-Staaten ausgesprochen: "Das ist eine Lieblingsforderung der SPD", wies der CDU-Innenpolitiker einen entsprechenden Vorstoß der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), zurück. Es gebe einen unauflösbaren Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit und der Ausübung von staatsbürgerlichen Rechten. "Bei dieser Verbindung solle es bleiben", sagte Bosbach der "Welt". Deutsche Staatsbürger hätten Rechte wie das Wahlrecht, aber sie hätten auch staatsbürgerlich Pflichten. "Warum sollte sich jemand um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen, wenn er auch ohne Verleihung der Staatsangehörigkeit die vollen Rechte hat, ohne die Pflichten tragen zu müssen", fragte der CDU-Politiker. "Das kommunale Wahlrecht ist kein Wahlrecht zweiter Klasse", betonte Bosbach. Es sei unlogisch, nur das kommunale Wahlrecht für Ausländer zu fordern, aber nicht das Wahlrecht für den Bundestag oder die Landtage. Bisher dürfen in Deutschland nur Bürger anderer EU-Staaten ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Das kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer sei ein Wahlrecht auf Gegenseitigkeit, sagte Bosbach. "Deutsche können in Spanien wählen und Spanier in Deutschland." Dieses kommunale Wahlrecht auf Gegenseitigkeit lasse sich nicht auf andere Staaten übertragen, "die dieses Prinzip überhaupt nicht kennen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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