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Linke will dauerhafte Übergewinnsteuer

Freigeschaltet am 28.11.2024 um 14:41 durch Mary Smith
Jan van Aken (2017), Archivbild
Jan van Aken (2017), Archivbild

Bild: Screenshot Sendung Tagesgespräch zur Syrienkonferenz am 06.04.2017 Phoenix / Eigenes Werk

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Gewinnabschöpfung für die Strompreisbremse aufgrund der Ausnahmesituation nach dem russischen Angriffskrieg gebilligt hat, fordert die Linke eine dauerhafte Übergewinnsteuer auf Kernbereiche der Lebenshaltungskosten, um Preisanstiege zu bekämpfen. "So bleiben Einkauf und Heizung bezahlbar", sagte Parteichef Jan van Aken der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).

Eine Übergewinnsteuer schütze Verbraucher vor massiven Preiserhöhungen, "denn wer künstlich die Preise in die Höhe treibt und sich selbst bereichert, muss wissen: Diese Gewinne werden mit einer Übergewinnsteuer gleich wieder einkassiert".

Die Energiekonzerne und die großen Supermarktketten hätten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine die Gunst der Stunde genutzt, "um sich auf Kosten der Mehrheit zu bereichern", so van Aken. "Wir sollten aber nicht so tun, als sei das eine große Ausnahme. Es ist die Regel", sagte der Linken-Politiker. "Wir brauchen eine dauerhafte Übergewinnsteuer, die die Extra-Gewinne der Konzerne wegbesteuert."

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom Donnerstag argumentiert, dass die zeitlich begrenzte Gewinnabschöpfung für die Strompreisbremse weder eine Steuer noch eine nichtsteuerliche Abgabe dargestellt habe. In der Ausnahmesituation nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 sei die Umverteilung der Überschusserlöse ein angemessener Ausgleich zwischen den Stromerzeugern und den Stromverbrauchern gewesen.

Die Betreiber seien durch die kriegsbedingten Verwerfungen auf dem Energiemarkt außerordentlich begünstigt worden, während die Verbraucher aus demselben Grund außerordentlich belastetet worden seien, so die Karlsruher Richter. Daher dürften die über die Investitionserwartungen vor dem Ukraine-Krieg hinausgehenden Erlöse zur Entlastung der Verbraucher verwendet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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