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Entscheidung: Hundeverbot im Bundestag bleibt

Archivmeldung vom 26.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Absage an die Hundefreunde im Bundestag: Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) lehnt den Antrag mehrerer Abgeordneter ab, die Hausordnung des Berliner Reichstags zu ändern und das Mitbringen von Hunden zu gestatten.

In einem Brief an den Wortführer der Hunde-Fans, Heinz Paula (SPD), der der "Bild-Zeitung" vorliegt, schreibt Lammert: "Nach den mir bekannt gewordenen Reaktionen aus den Fraktionen wie dem Präsidium habe ich nicht den Eindruck, dass eine Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen eine entsprechende Änderung für zweckmäßig oder gar notwendig hält."

In Paragraph 4 Abs. 4 der Hausordnung des Deutschen Bundestages ist das Mitbringen von Tieren (ausgenommen Blindenführhunde) untersagt. Eine Gruppe von knapp 20 Abgeordneten von SPD und Grünen hatte sich am 26. Juni mit einem Schreiben an den Bundestagspräsidenten gewandt, um Hunde von dieser Regelung ausnehmen zu lassen.

Zur Begründung hieß es unter anderem, Hunde wirkten sich positiv auf das Arbeitsklima aus, wie es die Kampagne "Kollege Hund" formuliert. Eine kleine Hintertür lässt Lammert den Hundefreunden aber noch offen: "Jedenfalls ist über dieses Anliegen gegebenenfalls in der neuen Legislaturperiode zu entscheiden."

Der SPD-Abgeordnete Heinz Paula sagte der Bild-Zeitung (Samstagausgabe): "Die Aussage des Bundestagspräsidenten, in der neuen Legislaturperiode über eine Unterstützung der Kampagne `Kollege Hund` zu entscheiden, ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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