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Brexit-Vertrag: Wichtige Entscheidung zur Sicherung der Arzneimittelversorgung

Archivmeldung vom 17.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ADHS-Medikamente: Später mehr Depressionen.
ADHS-Medikamente: Später mehr Depressionen.

Bild: pixelio.de, Bernd Kasper

Die Arzneimittelversorgung in den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und in Großbritannien scheint bis auf Weiteres gesichert. Unterhändler der EU und Großbritanniens haben sich heute auf einen Brexit-Vertrag geeinigt.

Damit ist die Chance deutlich gestiegen, dass der sogenannte "harte" Brexit quasi in letzter Minute verhindert wird. Gemäß der Vereinbarung könnten auch in der Arzneimittelversorgung nun bestimmte Detailregelungen übergangsweise bis mindestens Ende 2020 weiter gelten.

"Mit der Einigung zugunsten des Austrittsvertrages ist die Wahrscheinlichkeit deutlich gestiegen, dass der Warenfluss zwischen der EU und Großbritannien auch nach dem Brexit nicht behindert wird. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln ist das zu begrüßen. Nun liegt es beim britischen Parlament, dem Vertrag zuzustimmen", sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH).

Über Großbritannien gelangen derzeit noch viele Roh- und Wirkstoffe auf den europäischen Markt. Darüber hinaus wird nahezu jedes vierte Arzneimittel für den gesamten EU-Markt in Großbritannien freigegeben und in Verkehr gebracht. Ab dem 31. Oktober ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU.

Quelle: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) (ots)

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