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AfD-Fraktion will Äußerungen zu "Rechtsterrorismus" nicht hinnehmen

Archivmeldung vom 25.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
AfD Fahne (Logo)
AfD Fahne (Logo)

Bild: AfD Deutschland

Obwohl sie ihre Abmahnung gegen den Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth (SPD) zurückgenommen hat, behält sich die AfD rechtliche Schritte gegen Äußerungen vor, die Partei oder Fraktion in Zusammenhang mit Rechtsterrorismus stellen.

Der AfD-Fraktionsjustiziar und Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Stephan Brandner, sagte dem Tagesspiegel (Samstagausgabe), dass die Maßnahmen gegen Roth nur wegen einer konkreten Gewaltdrohung gegen die Anwaltskanzlei zurückgenommen worden seien. "Das bedeutet nicht, dass wir auch in anderen Fällen auf rechtliche Schritte verzichten", sagte Brandner. Sollten andere Politiker die Äußerungen Roths wiederholen oder sich zu eigen machen, müssten sie mit einer Abmahnung der Fraktion rechnen. Roth hatte die AfD-Fraktion in einem Zeitungsinterview als "politischen Arm des Rechtsterrorismus" bezeichnet.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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