Grüne warnen vor Aufweichung des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseinsätzen
Archivmeldung vom 28.01.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts an diesem Mittwoch über die Bundeswehrmission zur Evakuierung von EU-Bürgern aus Libyen bekräftigen die Grünen die Bedeutung ihrer Klage: »Die Bundesregierung versucht, die Schwelle für zustimmungsbedürftige Einsätze durch die Hintertür mit der Nicht-Mandatierung des Pegasus-Einsatzes anzuheben«, warnt der grüne Verteidigungspolitiker Frithjof Schmidt gegenüber der Tageszeitung "neues deutschland". Schmidt wird für seine Fraktion die Verhandlung in Karlsruhe verfolgen.
Aus Sicht der Grünen geht es bei der Klage von 2011 um grundsätzliche Fragen der parlamentarischen Demokratie und die Rechte der Abgeordneten. "Wer entscheidet, wenn Soldatinnen und Soldaten in einen gefährlichen Einsatz entsendet werden, das Parlament oder die Exekutive?"
Schmidt weist die Position der Bundesregierung zurück, bei dem Bundeswehreinsatz habe es sich um eine humanitäre Mission gehandelt, die nicht mandatierungspflichtig ist. "Ob ein Einsatz mandatierungspflichtig ist, hängt nicht mit der Frage zusammen, ob dieser humanitär ist", erklärt der Grünenpolitiker. Ausschlaggebend sei allein die Frage, ob zum Zeitpunkt der Einsatzentscheidung eine reale Gefahr besteht, dass es zu einem Waffeneinsatz kommt und Deutschland in bewaffnete Auseinandersetzungen verstrickt wird. Dies sei bei der Pegasus-Mission der Fall gewesen, wie selbst der Sprecher des Auswärtigen Amtes eingeräumt habe.
Sorgen bereitet den Grünen auch die Kommission zum Parlamentsbeteiligungsgesetz unter der Führung des ehemaligen Verteidigungsministers Volker Rühe. Linke und Grüne boykottieren die Kommission. "Wer sich die Fragestellungen betrachtet, kann nur befürchten, dass es hier einzig und allein um die Relativierung der Parlamentsrechte geht", erklärt Schmidt.
Quelle: neues deutschland (ots)