Verfassungsgericht: Gauck darf NPD-Anhänger "Spinner" nennen
Archivmeldung vom 10.06.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserBundespräsident Joachim Gauck darf Anhänger der rechtsextremen NPD als "Spinner" bezeichnen und muss sich bei wertenden Äußerungen über politische Parteien nicht zwangsläufig neutral verhalten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Demnach habe Gauck mit einer auf NPD-Anhänger gemünzten Äußerung, bei der das deutsche Staatsoberhaupt die Rechtsradikalen als "Spinner" bezeichnete, seine Kompetenzen nicht überschritten.
Die Klage der NPD, die sich durch die Äußerungen des Bundespräsidenten diffamiert sah, blieb damit ohne Erfolg. Bereits am Dienstagmorgen hatten die Karlsruher Richter zwei weitere Klagen der NPD gegen die Gültigkeit der Wahlen der früheren Bundespräsidenten Horst Köhler und Christian Wulff zurückgewiesen: Die jeweiligen Bundesversammlungen hätten bei der Wiederwahl Köhlers im Jahr 2009 und der Wahl Wulffs im Jahr 2010 in verfassungsgemäßer Weise agiert, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Gauck fordert Engagement im Kampf gegen Rassismus
Bundespräsident Joachim Gauck hat ein breites Engagement gegen Rassismus gefordert. "Im Alltag kann und muss jeder von uns etwas tun, damit Vorurteile und Hass das Miteinander der Vielen und der Verschiedenen nicht vergiften", sagte Gauck bei einem Kulturfest zum Gedenken an den Anschlag in der Kölner Keupstraße vor zehn Jahren. "Wir sind verschieden. Aber wir gehören zusammen. Und wir stehen zusammen, um allen, die von fremdenfeindlicher Gewalt bedroht sind, zu sagen: Ihr seid nicht allein." Es sei wichtig, dem gewalttätigen Extremismus "mit geschärften Sinnen und den geschärften Waffen des Rechtsstaates begegnen" und weiter aufzuklären, betonte Gauck. Der Respekt vor der Würde des Menschen, das "Ja" zu den Menschenrechten, zur Achtung des Rechts und zu einem Leben in Pluralismus und Offenheit dürften nicht zerstört werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur