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GroKo bringt Ka­renz­zeit für Re­gie­rungs­mit­glie­der auf den Weg

Archivmeldung vom 04.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: ExtremNews
Bild: ExtremNews

Die Große Koalition hat eine Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, teilte das Innenministerium mit.

Mit dem Gesetzentwurf soll für ausscheidende Minister sowie für Parlamentarische Staatssekretäre eine Karenzzeit eingeführt werden, wenn diese nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenkonflikte zu befürchten sind.

Der Entwurf sieht vor, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung dieser anzuzeigen haben, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Dabei kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können.

Die Untersagung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten, kann in Ausnahmefällen aber auch auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden, teilte das Innenministerium weiter mit.

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Karenzzeit

Mitglieder der Bundesregierung sollen vor einem Wechsel in die Wirtschaft künftig eine Karenzzeit einhalten: Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, dass Minister oder parlamentarische Staatssekretäre einen geplanten Wechsel melden müssen. Die Regierung soll dann entscheiden, ob ein Interessenkonflikt vorliegt und kann gegebenenfalls eine Karenzzeit verhängen. In der Regel soll diese ein Jahr dauern, bei einer "schweren Beeinträchtigung" öffentlicher Interessen kann die Karenzzeit bis zu 18 Monate betragen. Kritiker halten die geplante Frist für zu kurz: Transparency International Deutschland fordert eine Karenzzeit von drei Jahren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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