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Hartz-IV-Zuschüsse: Grüne werfen von der Leyen Verstoß gegen Haushaltsrecht vor

Archivmeldung vom 07.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Priska Hinz in Wetzlar, Hessen
Priska Hinz in Wetzlar, Hessen

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat nach Darstellung der Grünen bei der Abrechnung von Hartz-IV-Zuschüssen ohne Not 284 Millionen Euro an die Bundesländer verschenkt. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Samstagsausgabe. Durch die Zustimmung zu einer am 5. Juli verabschiedeten Rechtsverordnung habe das Ministerium entgegen seiner eigenen, schriftlich dokumentierten Rechtsauffassung darauf verzichtet, eine Rückzahlung unverbrauchter Bundeszuschüsse für das Jahr 2012 durchzusetzen. Deswegen hätten die Grünen den Bundesrechnungshof eingeschaltet und um eine Prüfung gebeten, sagte die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion Priska Hinz der F.A.Z.

"Wenn Ermittlungen des Bundesrechnungshofs bestätigen, dass Ministerin von der Leyen gegen Bundesgesetze verstoßen und einen finanziellen Schaden von fast 300 Millionen Euro verursacht hat, muss das ernsthafte Konsequenzen haben", forderte Hinz. In jedem Fall erwarte sie von der Ministerin "eine Erklärung, warum sie trotz anderer Rechtsauffassung auf 284 Millionen Euro Bundesmittel verzichtet", sagte die Grünen-Politikerin.

Entsprechend den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs hatte das Ministerium im Sommer eine Verordnung erlassen, welche den Kostenanteil des Bundes an den kommunalen Ausgaben für das Hartz-IV-Bildungspaket für das Jahr 2014 neu justiert. In diesem Zusammenhang hatte das Ministerium ursprünglich auch überzahlte Beträge aus dem Jahr 2012 zurückfordern wollen. Da der Bundesrat dies in der zustimmungspflichtigen Verordnung mit Hinweis auf eine gegenteilige Rechtsauffassung nicht akzeptieren wollte, setzte das Ministerium die Verordnung ohne den Passus zur "Spitzabrechnung" für 2012 in Kraft.

Das Ministerium bekräftige auch auf Nachfrage die Rechtsauffassung, dass die Länder die 284 Millionen Euro zurückzahlen müssten. "Ob und wie diese Rechtsauffassung durchgesetzt werden kann, ist gegenwärtig offen", teilte es auf Anfrage der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mit. Es begründete seine Zustimmung zu einer Rechtsverordnung ohne die Rückforderung damit, dass es den Wert der Bundesbeteiligung für das Jahr 2014 "zeitnah" habe anpassen wollen.

Die Grünen-Politikerin Hinz machte Arbeitsministerin von der Leyen auch dafür verantwortlich, dass es überhaupt eine Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Rückforderungen geben könne. Bei der Einführung des neuen Hartz-IV-Bildungspakets habe die Ministerin kein "solides Gesetz" vorgelegt. "Die rechtliche Unsicherheit hätte von vornherein ausgeschlossen werden müssen", sagte Hinz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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