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Verfassungsgericht stärkt Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen

Archivmeldung vom 07.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht von Deutschen, die im Ausland leben, gestärkt. Wie das Gericht am Dienstag entschied, sei die bisherige Dreimonatsregel verfassungswidrig. In dieser wurde bislang festgelegt, dass nur Staatsangehörige, die mindestens drei Monate zusammenhängend in Deutschland gelebt haben, wahlberechtigt sind.

In der Begründung des Gerichtetes heißt es, diese Regelung verstoße gegen die Gleichberechtigung bei der Wahlzulassung und damit gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Außerdem würde eine festgelegte Mindestzeit nicht unbedingt mit einer starken Kenntnis über politische Geschehnisse im Land einhergehen. Das Gericht entschied dies mit sieben zu eins Stimmen. Die festgestellte Verfassungswidrigkeit der Dreimonatsregelung berührt allerdings nicht das Ergebnis der letzten Bundestagswahl. Geklagt hatten zwei in Belgien geborene deutsche Staatsangehörige, die zu keinem Zeitpunkt drei zusammenhängende Monate in Deutschland gelebt hatten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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