PIRATEN Hessen zum Tag des Grundgesetzes
Archivmeldung vom 22.05.2020
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Freigeschaltet durch André OttAm 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und wird damit nun 71 Jahre alt. Ein Grund für die Piratenpartei Hessen, an die Grundrechte zu erinnern. Sie stellt ihre Verteidigung und Weiterentwicklung in den Mittelpunkt und fordert die Einführung eines Feiertags am 23. Mai.
Die PIRATEN sagen ganz klar: Das Grundgesetz ist der ultimative Gegenentwurf zu einer Diktatur und damit das höchste Gut der Bundesrepublik Deutschland. "Das Grundgesetz definiert die Säulen unserer Gesellschaft", sagt Matthias Pfützner, politischer Geschäftsführer der PIRATEN Hessen. "In ihm vereint sind unsere Freiheiten und Verantwortungen, die wir als Gesellschaft haben. Viele von uns sind in seinem Schutz aufgewachsen und kennen glücklicherweise keine Unterdrückung oder autoritäre Regime. Nicht umsonst stehen wir als PIRATEN für die Etablierung eines Feiertags am Tag des Grundgesetzes, um uns Jahr für Jahr in Erinnerung zu rufen, wie wichtig es für uns alle ist." [1]
Die erste Vorsitzende der Piratenpartei Hessen, Martina Scharmann, ergänzt: "Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seiner Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft oder religiösen Ansichten benachteiligt oder bevorzugt werden darf. [2] Wachsende Diskriminierung finden wir in unserer Gesellschaft allerdings immer wieder. Allein mit Beginn der Coronakrise haben wir Fremdenfeindlichkeit unseren asiatisch aussehenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern gegenüber erleben müssen. Das muss aufhören, genauso wie diskriminierende Behandlung Geflüchteter bei uns. Jeder Mensch soll frei und selbstbestimmt leben dürfen."
[1] http://ots.de/XmjAA1
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)