Reiche: Fluglärmgesetz modernisieren
Archivmeldung vom 01.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlAnlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Fluglärmgesetz erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Katherina Reiche MdB:
Das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm, das aus dem Jahr 1971 stammt,
ist inzwischen vollkommen veraltet. Es muss deshalb endlich
modernisiert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die
Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Ziel einer Novellierung des Fluglärmgesetzes muss es sein, den
Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu verbessern sowie Planungs- und
Rechtssicherheit für die Flughafenbetreiber zu schaffen. Dabei kommt
es darauf an, eine vernünftige Balance zwischen der
Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen und den Bedürfnissen derjenigen zu
finden, die sich durch Fluglärm beeinträchtigt fühlen.
Der vorliegende Gesetzentwurf erreicht diese Ziele allerdings nur
unzulänglich. Er bedarf deshalb weiterer Verbesserungen und muss im
parlamentarischen Verfahren optimiert werden.
Bei der Novellierung des Fluglärmgesetzes muss auch der aktuelle
Stand der Luftfahrttechnik und der Lärmwirkungsforschung
berücksichtigt werden. Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor
Fluglärm müssen so festgelegt werden, dass der Lärmschutz für die
Betroffenen verbessert und die wirtschaftliche Weiterentwicklung des
Luftverkehrs ermöglicht wird. Auch die Forschung und Entwicklung
umweltfreundlicher Flugzeuge und Triebwerke ist weiter
voranzutreiben.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU