Bundeskabinett beschließt BAföG-Reform
Archivmeldung vom 20.08.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Ab Herbst 2016 sollen die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für Studierende und Schüler angehoben werden. Außerdem soll auch die Förderung für Ausländer, welche Deutschland über Drittstaaten erreicht haben, verbessert werden. Eine Ausbildungsförderung soll für sie bereits nach 15 Monaten, und nicht wie bisher nach vier Jahren, möglich sein.
"Für ein selbstbestimmtes Leben braucht man in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung", erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoguz. "Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden denjenigen, die sich besonders für ihre Abschlüsse angestrengt haben und die erfolgreich waren, keine Steine mehr in den Weg gelegt."
Zeitung: Ausländer sollen durch BaföG-Reform besser gestellt werden
Im Zuge der BaföG-Reform, die am Mittwoch im Bundeskabinett auf der Tagesordnung steht, sollen auch Ausländer besser gestellt werden. Nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" können Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die aus humanitären oder familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis haben oder geduldet sind, künftig schon nach 15 Monaten legalen Aufenthalts in Deutschland einen Bafög-Antrag stellen. Bisher galt eine Frist von vier Jahren. 15 Monate seien eine Zeitspanne, "nach der typischerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Aufenthalt im Bundesgebiet nicht mehr kurzfristiger oder vorübergehender Natur ist", heißt es der Zeitung zufolge zur Begründung. Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) bestätigte die Änderung der Zeitung. "Integration funktioniert am besten durch Bildung", sagte sie. Mit der Verbesserung setze die Regierung ein Zeichen, "dass uns diese Menschen mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen willkommen sind."
Quelle: dts Nachrichtenagentur