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Spahn verschärft Personalvorgaben für Krankenhäuser

Archivmeldung vom 11.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jens Spahn (2018)
Jens Spahn (2018)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verschärft die Personalvorgaben für Krankenhäuser. Von 2020 an sollten auch in der Herzchirurgie und Neurologie sowie in sogenannten "Stroke Units" zur Behandlung von Schlaganfallpatienten Personaluntergrenzen gelten, heißt es in einem Verordnungsentwurf, über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Die Zahl der Beschäftigten in den Kliniken habe mit dem wachsenden Betreuungsbedarf der Patienten nicht Schritt gehalten. "Werden keine Gegenmaßnahmen eingeleitet, führt dies zu einer Verschärfung des Mangels an Pflegekräften, zu weiter steigenden Belastungen für die verblieben Kräfte und nicht zuletzt zu Nachteilen für die Betreuung der Patienten", heißt es in dem Verordnungsentwurf weiter. Die Verordnung war notwendig geworden, weil Vertreter der Krankenkassen und Klinken sich nicht alleine auf neue Untergrenzen einigen konnten. Die Grenzen sind umstritten.

Einerseits sollen sie die Behandlungsqualität der Patienten sichern, andererseits legen Klinken nun vielfach Betten aus Personalmangel still und können deshalb weniger Patienten versorgen. Bereits seit Januar gelten für Intensivstationen, Unfallchirurgie, Kardiologie und Geriatrie Untergrenzen. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hätten deshalb bereits 37 Prozent der Kliniken zeitweise Betten in Intensivbetten stillgelegt, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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