Bleser: EuGH stärkt Datenschutz der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen
Archivmeldung vom 09.11.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Fabian PittichDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die Empfänger von EU-Landwirtschaftsbeihilfen nicht länger veröffentlicht werden dürfen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser: "Der EuGH hat mit seiner heutigen Entscheidung die von der Unionsfraktion zur EU-Transparenzinitiative von Anfang an vertretene Position klar bestätigt. Nach dem Urteil des EuGH ist bei der Nennung privater Personennamen der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden. Dies ist ein klarer Erfolg für die Bauern in Deutschland"
Bleser weiter: "Die Unionsfraktion hat in der einseitigen Veröffentlichung der Empfänger von Direktzahlungen im Internet immer einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz gesehen. Es ist bedauerlich, dass Bundesregierung und Bundesländer unserer vielfachen Aufforderung nicht nachgekommen sind, die weitere Veröffentlichung der Daten im Internet bis zur Entscheidungen des EuGH auszusetzen. Denn die Veröffentlichung von Agrarzahlungen ist nach dem Luxemburger Urteil nur für die Zukunft, aber nicht rückwirkend angreifbar."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion