GEZ-Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2009 ist beschlossen
Archivmeldung vom 11.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakAb 1. Januar 2009 steht den Bundesbürgern eine Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,95 Euro ins Haus. Auch die Landesparlamente von Bremen und Sachsen haben schließlich dem 11. Rundfunkänderungsvertrag unterzeichnet, der bis 2012 Gültigkeit hat. Danach soll ein neues Gebührensystem in Aussicht stehen.
Die Erhöhung der Rundfunkgebühr um 95 Cent auf 17,98 Euro zum 1. Januar
2009 ist perfekt. Als letzte Landesparlamente stimmten die Bremer
Bürgerschaft und der sächsische Landtag dem 11.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu, der die neue Monatsgebühr für Radio
und Fernsehen in den Jahren 2009 bis 2012 festlegt. Für die Zeit danach
haben die Ministerpräsidenten ein neues Gebührensystem in Aussicht
gestellt, das sich wahrscheinlich nicht mehr an den Empfangsgeräten
orientieren wird.
Mit der Gebührenerhöhung sind die Landesregierungen diesmal,
anders als 2004, dem Vorschlag der Gebührenkommission KEF gefolgt. Vor
vier Jahren hatten sie die KEF-Empfehlung noch deutlich reduziert und
die Erhöhung um ein Vierteljahr verschoben. Dies wertete das
Bundesverfassungsgericht im September 2007 als Verstoß gegen die im
Grundgesetz verankerte Rundfunkfreiheit.
Die neue Gebühr besteht ab Januar 2009 aus einer Grundgebühr
für Hörfunk in Höhe von 5,76 Euro und einer Fernsehgebühr von 12,22
Euro. Von der Erhöhung zum Jahresanfang 2009 entfallen 56 Cent auf die
ARD- Sender, 34 Cent auf das ZDF und je zwei Cent auf das
Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten, die die Aufsicht über
die Privatsender führen. Durch Rundungen hinter dem Komma ergeben sich
die 95 Cent.
Derzeit beträgt das jährliche Gebührenaufkommen etwa sieben
Milliarden Euro. Zuletzt war die Rundfunkgebühr zum 1. April 2005 von
16,15 auf 17,03 Euro erhöht worden.