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Justizbeamter wegen Haftbefehl-Veröffentlichung suspendiert

Archivmeldung vom 30.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Entlassen, feuern, kündigen und freistellen (Symbolbild)
Entlassen, feuern, kündigen und freistellen (Symbolbild)

Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Nach der illegalen Veröffentlichung eines Haftbefehls zum Chemnitzer Tötungsdelikt ist ein Dresdner Justizvollzugsbeamter mit sofortiger Wirkung suspendiert worden. "Die Weitergabe von vertraulichen Dokumenten eines Strafverfahrens ist verantwortungslos und stellt einen schwerwiegenden Vorwurf dar", sagte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) am Donnerstag.

Die Staatsanwaltschaft Dresden habe umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, sodass er davon ausgehe, dass der Fahndungsdruck auf den betroffenen Bediensteten derart hoch gewesen sei, dass er sich jetzt gestellt habe.

"Die Veröffentlichung des Haftbefehls ist geeignet, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu erschweren, und steht daher zu Recht unter Strafe", so Gemkow. Im schlimmsten Fall werde dadurch der Erfolg eines Ermittlungsverfahrens gefährdet und die Verfolgung der Täter erschwert, weil beispielsweise Zeugen beeinflusst werden könnten. Über weitere Maßnahmen gegen den Bediensteten werde nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen entschieden, so das sächsische Justizministerium.

Der Haftbefehl war unter anderem von rechten Gruppen in den sozialen Medien verbreitet worden. Darin werden Einzelheiten zu Opfern, Richterin und mutmaßlichen Tätern genannt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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