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Kuratorium Deutsche Altershilfe: Bei Corona-Notbremse pauschale Grundrechtseinschnitte für geimpfte Heimbewohner vermeiden

Archivmeldung vom 23.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Spaltung der Gesellschaft: Negative Kräfte versuchen die Gesellschaft in viele kleine, leicht kontrollierbare, Teile zu spalten (Symbolbild)
Spaltung der Gesellschaft: Negative Kräfte versuchen die Gesellschaft in viele kleine, leicht kontrollierbare, Teile zu spalten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Der Vorsitzende des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Helmut Kneppe, fordert angesichts der Bundes-Notbremse eine Art "Notausgang" für Heimbewohner. Gegenüber der "Heilbronner Stimme" erklärte Kneppe: Eine Regelung zum §28 b Infektionsschutz-Gesetz müsse sicherstellen, dass auch bei einer Inzidenz über 100 die besondere Situation geimpfter Heimbewohner angemessen berücksichtigt werde.

"Die pauschale Notbremse des novellierten §28 b birgt die Gefahr, dass alles über einen Kamm geschoren, also Ungleiches gleich behandelt wird", erklärte der KDA-Vorsitzende.

Kneppe betonte weiter: "Insbesondere die Situation der Seniorinnen und Senioren, die in stationären Einrichtungen lebten, sei nicht vergleichbar mit Menschen, die zu Hause leben und auch unter Corona-Bedingungen im Alltag diverse Kontaktmöglichkeiten haben. Zu den Lebensbedingungen in einer Art Inselsituation kommen noch die soziale und die psychologische Bedeutung regelmäßiger Kontakte hinzu, die diese Bewohnerinnen und Bewohner von anderen unterscheiden. Ein Vergleich mit anderen bereits geimpften Personen lässt diese besondere soziale Inselsituation daher nicht zu. Eine zusätzliche Regelung für Heimbewohner, die durchgeimpft sind, stellt somit keine Ausnahme im Sinne einer Besserbehandlung dar, sondern vermeidet verfassungsrechtlich ausgesprochen bedenkliche pauschale Grundrechtseinschnitte für Heimbewohner."

Quelle: Heilbronner Stimme (ots)

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