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Anwaltverein: Höhere Strafen führen nicht zu weniger Einbrüchen

Archivmeldung vom 31.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Lutz Stallknecht / pixelio.de
Bild: Lutz Stallknecht / pixelio.de

Das Koalitionsvorhaben einer höheren Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche wird nach Einschätzung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nicht zu einer Reduzierung von Einbrüchen führen. DAV-Präsident Ulrich Schellenberg sagte der "Berliner Zeitung", schon heute könne Wohnungseinbruch mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. "Gerade dies zeigt, dass die Abschreckungswirkung hoher Strafen oft überschätzt wird".

Trotz der hohen Strafandrohung sei die Zahl der Einbrüche seit Jahren gestiegen. Wichtiger als eine Strafverschärfung sei es, die Einbrecher überhaupt zu fassen. "Solange das nicht geschieht, doktert die Bundesregierung an den falschen Symptomen herum", sagte Schellenberg. Die Spitzen der großen Koalition hatten in einem Koalitionsausschuss auf Drängen der Union beschlossen, als Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche ein Jahr Gefängnis festzusetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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