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Ausländerbehörden sollen Duldungsgründe klarer definieren

Archivmeldung vom 04.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bund und Länder wollen die Vergabe von Duldungen für abgelehnte Asylbewerber transparenter machen. Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Länderministerien einigten sich auf Arbeitsebene, dass die bundesweit 600 Ausländerbehörden künftig Duldungsgründe genauer angeben sollen, schreibt die "Bild am Sonntag".

Insbesondere die bisher pauschale Angabe "sonstige Gründe" soll konkretisiert werden. Entsprechende Änderungen im System des Ausländerzentralregisters sollen nach BamS-Informationen noch in diesem Jahr im Rahmen geplanter Gesetzesänderungen erfolgen. Die Zeitung hatte vorigen Sonntag berichtet, dass von rund 235.000 ausreisepflichtigen Asylbewerbern mehr als 180.000 gar nicht abgeschoben werden können, weil sie geduldet werden. Humanitäre Gründe spielen dabei aber kaum eine Rolle. Die meisten dürfen wegen fehlender Reisepapiere (74.281) vorerst hier bleiben - oder eben aus "sonstigen Gründen" (72.569). Vor einer solch schwammigen Begründung haben Experten schon vor Jahren gewarnt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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