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Linke-Abgeordneter Petzold fordert Neugestaltung der Filmförderung

Archivmeldung vom 12.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Linkspartei forderte eine Neugestaltung der deutschen Filmförderung. "In der Filmszene muss zudem Selbstausbeutung gestoppt und Geschlechtergerechtigkeit hergestellt werden", sagte Harald Petzold, medienpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, im Gespräch mit der Tageszeitung »neues deutschland« (Mittwochausgabe). Am 14. April bringt die LINKE einen Antrag zur Weiterentwicklung der Filmförderung im Bundestag ein.

In dem Antrag wird auf die Zahlung von Tariflöhnen für alle am Filmset beschäftigten Mitarbeiter gepocht. Zudem verlangt die LINKE Bemühungen, um die Benachteiligung von Frauen in der Filmszene zu mildern. "Was ist mit Erziehungszeiten, Unterbrechungen in der Produktionsbiografie, die einen Anschlussfilm unmöglich machen? Da brauchen wir nicht nur Quoten und Neubesetzungen von Gremien, sondern grundsätzliches Umdenken", betont Petzold.

Bei aller Kritik verteidigt er aber das Prinzip der Filmförderung. "Die Filmproduktion funktioniert in keinem der Länder, die filmkulturell etwas auf sich halten, ohne eine Förderung." Frankreich und Schweden seien dabei Vorbilder. Ein gemeinsames europäisches Konzept sei wünschenswert, aber momentan utopisch.

Eindringlich warnt Petzold vor den Folgen des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP für die europäische Filmförderung: "Die bekannten TTIP-Regelungen sagen klar und deutlich, dass die Förderungen per Klagen von Seiten der USA bzw. Kanadas außer Kraft gesetzt werden können." Zudem bedauert er, dass nicht alle Nutznießer zu einer Beteiligung an der deutschen Filmförderung herangezogen werden: "Video-on-Demand-Verwerter, die sich den Einzahlungspflichten entziehen, indem sie den Firmensitz ins Ausland verlegen, werden nicht in die Pflicht genommen."

Quelle: neues deutschland (ots)

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