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Süssmuth mahnt bei Wahlrechtsreform zu Regeln für Parität

Archivmeldung vom 27.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Rita Süssmuth (2017), Archivbild
Rita Süssmuth (2017), Archivbild

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) hat gefordert, bei der Änderung des Wahlrechts auch für besseren Zugang von Frauen zu den Parlamenten zu sorgen. "Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verkleinerung des Bundestags blendet die Beseitigung der jahrzehntelangen Unterrepräsentanz von Frauen im Deutschen Bundestag aus", sagte Süssmuth dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Entsprechende Erwartungen von Frauen würden "schlichtweg ignoriert." Nach mehr als 100 Jahren Frauenwahlrecht sei es Zeit für Parität, so die ehemalige Familienministerin. Auch die frühere parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner, die als Mitglied der Wahlrechts-Reformkommission den Bundestag beraten hatte, forderte Nachbesserungen: "Es ist enttäuschend, dass keine Bundestagsfraktion Paritätsregelungen im Wahlgesetz vorschlägt, obwohl umsetzbare Optionen vorhanden sind", sagte Ferner.

Im parlamentarischen Verfahren müsse jetzt nachgebessert werden. In einem Eckpunktepapier, über das die RND-Zeitungen berichten, schlägt die Initiative vor, Direkt- und Listenmandate künftig paritätisch zwischen Männern und Frauen aufzuteilen. Sofern bei Direktmandaten ein Überhang an Männern besteht, soll demnach ein Teil dieser Direktmandate den Listenmandaten zugeordnet werden. Gehen etwa von sieben Direktmandaten sechs an Männer und eines an eine Frau, erhielten zwei Männer und eine Frau ein Direktmandat. Die verbliebenen vier Direktmandate würden den über die Zweitstimme gewählten Listenmandaten zugeteilt. Bei der Listenverteilung sieht der Vorschlag auch die Berücksichtigung von Personen vor, die sich als divers identifizieren.

"Am Ende darf die Anzahl der einer Partei insgesamt zugeteilten Mandate für Männer und Frauen (nur) einen Unterschied von max. 1 ergeben", heißt es in dem Vorschlag. "Es ist daher zulässig, wenn im Ergebnis ein "Frauenmandat" oder ein "Männermandat" mehr zugeteilt wird." Süssmuth und Ferner sind Mitglieder der Initiative "Parität Jetzt". Am Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderung des Wahlrechts. Im Fokus steht dabei die Verkleinerung des Bundestags.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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