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Juristin Kerstin Geppert: Paritätsgesetze sollen strukturelle Benachteiligung von Frauen beseitigen

Archivmeldung vom 10.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gesetze & Gesetzesbücher (Symbolbild)
Gesetze & Gesetzesbücher (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Das Ziel von Paritätsgesetzen ist es nach Ansicht der Juristin Kerstin Geppert, strukturelle Diskriminierung von Frauen zu beseitigen. Es gehe nicht darum, in Parlamenten "ein exaktes Spiegelbild der Gesellschaft herzustellen, sondern darum, dass alle Menschen in Deutschland die gleichen Chancen haben, in ein Parlament gewählt zu werden. Und diese Chancen herzustellen, ist in meinen Augen das Ziel von Frauenquoten", sagte Geppert im Interview mit der Tageszeitung "nd.DerTag".

In diesem Jahr hatten sowohl das Thüringer als auch das Brandenburger Verfassungsgericht die jeweiligen Paritätsgesetze für nichtig erklärt, in denen den Parteien vorgeschrieben worden war, Wahllisten zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzen. In beiden Ländern "war Rechtsfolge des Paritätsgesetzes, dass Parteien ohne paritätische Liste nicht an einer Wahl teilnehmen konnten. Das ist tatsächlich heftig für eine Partei", betonte Geppert, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg tätig ist.

Geppert hält es für keinen Zufall, dass in Thüringen gerade die beiden Richterinnen ein Sondervotum geschrieben haben. "Eine absolut objektive Auslegung des Rechts ist in meinen Augen eine Mär. Bei der Rechtsauslegung und -anwendung fließt immer mit ein, wie und wo die Richter*innen sozialisiert wurden und welche Erfahrungen sie gemacht haben." Sie stellt zudem fest: "Auch im aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskurs sprechen sich überwiegend Juristen gegen Parität aus, und zwar teilweise sehr vehement, während Juristinnen eher für die Verfassungskonformität argumentieren."

Wie wahrscheinlich ein Paritätsgesetz auf Bundesebene ist, sei "ein Blick in die Glaskugel. Aber auf Bundesebene ist die Ausgangssituation nicht grundlegend anders als in den Bundesländern. Es kommt eher auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes an." Zwar brauche es dank eines stark verankerten Gleichberechtigungsgebot für ein bundesweites Paritätsgesetz keine Verfassungsänderung, so Geppert, doch mit Blick auf die Realität sehe sie dies "momentan nicht kommen."

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

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