Kirsten Tackmann, Hakki Keskin: Frauenrechte sind Menschenrechte - Deutschland braucht keine Scharia-Richterin
Archivmeldung vom 22.03.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDIE LINKE. kritisiert das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main im Fall der vorzeitigen Scheidung einer deutsch-marokkanischen Frau scharf und fordert die Politik zum Handeln auf.
"Die richterliche Rechtfertigung von Gewalt gegen Frauen ist eine
Katastrophe für Gleichstellung und Rechtsstaat," so die
frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Kirsten
Tackmann. "Wer wie die Richterin ein angebliches Züchtigungsrecht im
Koran für keine unzumutbare Härte hält, um der vorzeitigen Trennung
ohne Trennungsjahr stattzugeben, stellt sich in eklatanten
Widerspruch zum Artikel 1 des Grundgesetzes: 'Die Würde des Menschen
ist unantastbar'. Gerade die Gerichte müssen sich dem Schutz und der
Einhaltung dieses Verfassungsgrundsatzes verpflichtet fühlen.
Kulturelle und religiöse Unterschiede legitimieren unterschiedliche
Moralvorstellungen, sie rechtfertigen nie Gewalt gegen Frauen."
Hakki Keskin, Mitglied der Fraktion DIE LINKE., macht deutlich, dass in der Bundesrepublik das Grundgesetz und nicht etwa die Scharia die verbindliche Rechtsgrundlage darstellt. "Deutschland braucht keine Scharia-Richterin. Es ist völlig inakzeptabel, wenn Musliminnen, allein weil sie aus einem anderen Kulturkreis stammen, anderen Maßstäben unterworfen werden sollen. Dies wäre Ausdruck einer falsch verstandenen Toleranz. Schließlich werden zu Recht auch Zwangsverheiratungen, Genitalverstümmelungen oder Ehrenmorde als schwere Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt."
Dass die zuständige Richterin abberufen wurde, ist nach Auffassung
von Kirsten Tackmann, "die logische Konsequenz des skandalösen
Urteils. Man kann es jetzt aber nicht einfach dabei belassen und
erklären, es handle sich um einen Einzelfall, wie Justizministerin
Brigitte Zypries es tut. Hier ist die Politik gefordert. Es kann
nicht sein, dass Menschen mit anderem kulturellen oder religiösen
Hintergrund ständig nur an ihre Pflicht zur Anpassung erinnert werden
und ihre Rechte im entscheidenden Fall mit Füßen getreten werden."
Hakki Keskin: "Eine religiös geprägte, willkürliche Rechtsauslegung, wie in diesem Fall durch eine deutsche Richterin, bedeutet Wasser auf die Mühlen islamischer Fundamentalisten und schürt zugleich die vorhandenen Vorurteile gegen den Islam. Das deutsche Grundgesetz gilt für alle und bedarf keiner religiösen Auslegung. Der säkulare Rechtsstaat ist nicht verhandelbar."
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.