Bundesregierung will das Gift Fipronil schrankenlos zum Verkauf anbieten
Archivmeldung vom 12.08.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie Bundesregierung will die Rezeptpflicht für einige Fipronil-haltige Tierarzneien aufheben. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". 27 Medikamente mit dem Insektizid als Bestandteil wären dann künftig frei verkäuflich in Apotheken und im Internet. Über eine entsprechende Änderung der Arzneimittelverschreibungsordnung auf Vorschlag von Bundesgesundheits- und Bundeslandwirtschaftsministerium könnte der Bundesrat noch im September abstimmen.
Fipronil war zuletzt im Zuge eines Lebensmittelskandals in Verruf geraten: Der Wirkstoff war illegalerweise in Legehennenställen zum Einsatz gekommen. Millionen Fipronil-belastete Eier gelangten in den Handel. Im Heimtierbereich ist der Fipronileinsatz beispielsweise im Kampf gegen Läuse und Zecken erlaubt. Die 27 in Rede stehenden Mittel sind für den Einsatz bei Hunden und Katzen gedacht.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) reagierte mit Unverständnis auf die Freigabepläne. Der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz sagte der "NOZ": "Fipronil muss europaweit verboten werden - für den Verbraucherschutz, für den Umweltschutz und zum Schutz der Tiere. Und aus Sorge um unsere Bauern, die plötzlich unverschuldet in eine existenzielle Notlage geraten." Die Bundesregierung müsse die Reißleine ziehen, bevor die Rezeptpflicht für die 27 Präparate aufgehoben werde. Ein Expertengremium des Bundes empfahl hingegen im Januar die Rezeptpflicht aufzuheben. "Das Risiko [...] wird als gering angesehen", hieß es in einem Gutachten laut NOZ.
Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind derzeit 71 Medikamente zugelassen, die nur auf Fipronil basieren. Diese sind demnach bereits 2001 aus der Verschreibungspflicht entlassen worden, die Apothekenpflicht hat Bestand. Gleiches soll jetzt auch mit 27 weiteren zugelassenen Tierarzneimitteln geschehen, in denen Fipronil mit dem Wirkstoff Methopren kombiniert wird. Beide Varianten dürfen in der Nutztierhaltung nicht verwendet werden.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)